Stornobedingungen

§ 4 – Bezahlung, Fristen, Rücktritt vom Vertrag:


Anzahlung: 25% – Unterschrift des Mietvertrages


Restzahlung: 75% – bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn


Die Anzahlung beträgt 25% des Gesamtmietpreises und ist bei der Buchung fällig. Der unterschriebene Mietvertrag stellt die schriftliche Buchungsbestätigung dar und ist rechtsverbindlich. Bei telefonischen Reservierungen gibt der Vermieter 14 Tage feste Option bis zum Erhalt des Mietvertrags und der Anzahlung. 


Nach diesem Termin erlischt die Reservierung automatisch. Im vorliegenden Fall wurde aufgrund des Emailverkehrs schon eine feste Buchung vorgenommen. 


Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet. Die Restzahlung (inklusive einer ggf. vereinbarten Kaution) ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit, fällig. Wird diese 9/24 Restzahlung nicht fristgemäß geleistet (Valutastellung ist spät. 4 Wochen vor Beginn des Anreisedatums des Mieters), gilt dies (seitens des Mieters) als Rücktritt vom Vertrag und eine bereits geleistete Anzahlung wird als pauschale Rücktrittsgebühr einbehalten. Der gebuchte Termin wird dann innerhalb 2 Werktagen wieder zur

freien Verfügung gestellt.


Wir bitten deshalb im Voraus um Beachtung dieser Fristen!


§ 5 – Bezahlung bei einer kurzfristigen Anmietung:


Bei einer Buchung bis zu 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der volle Mietpreis (inklusive der

möglicherweise vereinbarten Kaution) sofort nach Erhalt des Mietvertrages zu überweisen(Valutastellung ist 3 Tage nach Erhalt des Mietvertrages).


§ 6 – Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters:


Sollte der Mieter von seiner Buchung zurücktreten müssen, so ist ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich möglich. Der Vermieter wird sich auf Wunsch des Mieters nur im schriftlichen Auftrag um einen adäquaten Nachmieter bemühen. Sollte der Mieter selbst einen adäquaten Nachmieter stellen, so ist eine Umschreibung der Buchung und die Ausstellung eines neuen Mietvertrages erforderlich, die nur vom Vermieter vorgenommen werden kann. In beiden positiven Fällen wird dann die Höhe der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Tabelle siehe unten) auf 50 EUR Bearbeitungsgebühr zuzüglich der eventuell anfallenden Inseratskosten begrenzt. Wird für den stornierten Zeitraum kein adäquater Nachmieter gefunden, so ist der Mietpreis durch den Mieter, bzw. eine Rückerstattung durch den Vermieter bei bereits geleisteter Restzahlung wie folgt zu leisten Ersatzanspruch des Vermieters bei einem Rücktritt


– Stornierung bis 42 kostenfrei

– Stornierung ab 29. bis 41. Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

– Stornierung ab 28. Tag vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises.


Ein Rücktritt vom Mietvertrag gilt nur mit schriftlicher Erklärung! Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Vermieter.


§ 7 – Versicherung:


Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen dem Mieter den

Abschlusseiner Reiserücktrittsversicherung – siehe Anlage.


Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Ölpest, Feuer, terroristische Gewalthandlungen o. ä.) haftet der Vermieter nicht. In solchen Fällen gehen entstehende Mehrkosten zu Lasten des Mieters. Wird der Vermieter durch höhere Gewalt an der Vermittlungstätigkeit gehindert, so kann er entschädigungslos kündigen. Verhindern

andere Gründe, die ebenfalls nicht vom Vermieter zu vertreten sind, die Vermietung, so wird dem Mieter das Angebot unterbreitet die Reservierung rückgängig zu machen. In diesem Fall erhält der Mieter den geleisteten Mietpreis zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.


§ 8 – Haftung:


Der Mieter haftet für die Schäden, die er und/oder die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher im oder am

Haus des Vermieters verursachen. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Mieter selbst

zuständig ist und/oder für die den Mieter begleitenden Personen verantwortlich ist.9/24