AGBs

§ 8 – Haftung: Der Mieter haftet für die Schäden, die er und/oder die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher im oder am Haus des Vermieters verursachen. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Mieter selbst zuständig ist und/oder für die den Mieter begleitenden Personen verantwortlich ist.9/24

§ 9 – An- und Abreise: Die Abreise muss aus organisatorischen Gründen bis ca. 10.15 Uhr erfolgt sein Die Anreise ist aus organisatorischen Gründen nicht vor ca. 16.30 Uhr möglich. Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich. Schlüsselübergabe erfolgt per Übersendung des Zahlencodes vor Ort.

§ 10 – Personenzahl, Haustiere: Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Der Vermieter ist berechtigt, alle nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen oder Haustiere unverzüglich durch sein Personal vor Ort abzuweisen. Weitere notwendige Regressansprüche, die sich aus einem regelwidrigen Verhalten des Mieters ergeben, bleiben dem Vermieter vorbehalten! Das Mitbringen von Haustieren muss unbedingt vereinbart werden! – ein Hund darf mitgebracht werden; Zusatzkosten 40 €.

§ 11 – Sachschäden, Gewährleistung, Mängelanzeigen: Der Mieter ist verpflichtet, das Haus und die gesamte Einrichtung sehr sorgfältig zu behandeln, bzw. seine Gäste und/oder Mitbewohner darauf aufmerksam zu machen Zuwiderhandlungen gegen diese Mietbedingungen haben – je nach Verstoß – die sofortige Räumung des Mietobjektes zur Folge. Weitere Regress-Ansprüche bleiben dem Vermieter vorbehalten. Während der Mietzeit entstandene Schäden und/oder Beanstandungen, die schon bei Antritt der Mietzeit festgestellt werden, sind unmittelbar zu melden. Wir werden dann u.U. umgehend für Abhilfe sorgen. Schadenersatzansprüche ohne Mängelanzeige sind ausgeschlossen.

§ 12 – Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjektes als Gerichtsstand. Wichtig:Der vorliegende Vertrag tritt erst endgültig in Kraft, wenn dieser unterzeichnet im Besitz des Vermieters ist und die vereinbarten Zahlungen geleistet worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Vermieter das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne gegenüber dem Mieter ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten. Im Doppel erstellt und beidseitig unterzeichnet. (ggf. per Email bestätigt)

§ 8 – Haftung:


Der Mieter haftet für die Schäden, die er und/oder die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher im oder am

Haus des Vermieters verursachen. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Mieter selbst

zuständig ist und/oder für die den Mieter begleitenden Personen verantwortlich ist.9/24


§ 9 – An- und Abreise:


Die Abreise muss aus organisatorischen Gründen bis ca. 10.15 Uhr erfolgt sein Die Anreise ist aus organisatorischen Gründen nicht vor ca. 16.30 Uhr möglich. Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich. Schlüsselübergabe erfolgt per Übersendung des Zahlencodes vor Ort.


§ 10 – Personenzahl, Haustiere:


Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Der Vermieter ist berechtigt, alle nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen oder Haustiere unverzüglich durch sein Personal vor Ort abzuweisen. Weitere notwendige Regressansprüche, die sich aus einem regelwidrigen Verhalten des Mieters ergeben, bleiben dem Vermieter vorbehalten! Das Mitbringen von Haustieren muss unbedingt vereinbart werden! – ein Hund darf mitgebracht werden; Zusatzkosten 40 €.


§ 11 – Sachschäden, Gewährleistung, Mängelanzeigen:


Der Mieter ist verpflichtet, das Haus und die gesamte Einrichtung sehr sorgfältig zu behandeln, bzw. seine Gäste und/oder Mitbewohner darauf aufmerksam zu machen Zuwiderhandlungen gegen diese Mietbedingungen haben – je nach Verstoß – die sofortige Räumung des Mietobjektes zur Folge.


Weitere Regress-Ansprüche bleiben dem Vermieter vorbehalten. Während der Mietzeit entstandene Schäden und/oder Beanstandungen, die schon bei Antritt der Mietzeit festgestellt werden, sind unmittelbar zu melden. Wir werden dann u.U. umgehend für Abhilfe sorgen. Schadenersatzansprüche ohne Mängelanzeige sind ausgeschlossen.


§ 12 – Gerichtsstand:


Für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjektes als Gerichtsstand.

Wichtig:Der vorliegende Vertrag tritt erst endgültig in Kraft, wenn dieser unterzeichnet im Besitz des Vermieters ist und die vereinbarten Zahlungen geleistet worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Vermieter das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne gegenüber dem Mieter ersatzpflichtig zu werden,

anderweitig zu vermieten.

Im Doppel erstellt und beidseitig unterzeichnet. (ggf. per Email bestätigt)